Machen Sie mit und werden Sie zum Tippgeber!

Es zahlt sich aus, wenn Sie unser Angebot weiterempfehlen!

Kennen Sie jemanden in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Bekanntenkreis, Ihrer Familie, einem Kundenkreis oder unter Ihren Arbeitskollegen, der daran denkt, sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück zu verkaufen?

Dann leiten Sie uns gerne die Kontaktdaten weiter!

So einfach verdienen Sie sich Ihre Tippgeber-Vergütung: Wenn Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter Ihnen von Verkaufsplänen ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks erzählen, lassen Sie es uns bitte wissen! Führt dieser Hinweis zum erfolgreichen Verkauf der genannten Immobilie durch uns, erhalten Sie eine prozentuale Beteiligung an der Vermittlungsprovision. Wir übernehmen persönlich und vollständig die Abwicklung des Immobilienverkaufs.

Wie funktioniert die Tippgeber-Provision?

  1. Sie teilen uns telefonisch oder per E-Mail die Kontaktdaten des Eigentümers sowie Angaben zur zum Verkauf stehenden Immobilie oder zum Grundstück mit; dabei ist die Zustimmung des Eigentümers zur Datenweitergabe gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) erforderlich.
  2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um das angebotene Objekt und den Eigentümer zu verifizieren.
  3. Alternativ empfiehlt uns ein Eigentümer, der uns unter Bezugnahme auf Sie seine Immobilie zum Verkauf anbietet.
  4. Nach Abschluss eines Vermarktungsauftrags mit dem Eigentümer und erfolgreichem Verkaufsabschluss der Immobilie zahlen wir Ihnen Ihre Vergütung auf Ihr Konto aus.

Wichtige Hinweise:

  1. Sie dürfen nicht mit dem Eigentümer verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft sein.
  2. Das zu verkaufende Objekt ist uns bisher unbekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, beispielsweise im Internet oder in Zeitungsanzeigen.
  3. Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich (Stadt und Landkreis Rhein-Neckar, Heidelberg, Wiesloch-Walldorf, Mannheim).
  4. Diese Möglichkeit der Tippgeber-Provision richtet sich nicht an Personen, die sich in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandanten befinden oder denen es standesrechtlich untersagt ist, Provisionen zu erhalten.
  5. Die Tippgeber-Vergütung wird netto an Privatpersonen oder nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ausgezahlt. Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, erhalten die Vergütung brutto (inklusive Umsatzsteuer). Die Versteuerung der Provision obliegt dem Empfänger.
  6. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich unzulässiger Wettbewerbspraktiken gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).